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   VGH Bayern, 28.11.2019 - 20 CE 19.1995   

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https://dejure.org/2019,43551
VGH Bayern, 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 (https://dejure.org/2019,43551)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 (https://dejure.org/2019,43551)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. November 2019 - 20 CE 19.1995 (https://dejure.org/2019,43551)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1 S. 1; LFGB § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 3, Abs. 3 S. 1
    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen

  • rewis.io

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen; Anhörung; Mäusekot an Verkaufsregalen; Unterlassungsanspruch; Veröffentlichung; Hygienemängel; Produktbezug; Mäusekot; Verkaufsregal; Bußgeld

  • rechtsportal.de

    Inverkehrbringen von offenen Backwaren auf einem mit Mäusekot verunreinigten Verkaufsregal als erheblicher Verstoß gegen Vorschriften zur Einhaltung hygienischer Anforderungen; Enthalten den zur Veröffentlichung vorgesehenen Text im Wortlaut hinsichtlich Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 830
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2019 - 20 CE 19.1995
    Nach Sinn und Zweck der Norm kommt es vielmehr darauf an, ob der für den lebensmittelrechtlichen Verstoß unmittelbar Verantwortliche (hier die Filialleiterin und der Verkaufsleiter), der regelmäßig in der Sphäre des Lebensmittelunternehmers tätig wird, ein Bußgeld in dieser Höhe zu erwarten hat (s.a. BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 55 ff.).

    Wegen der Hygienemängel in unmittelbarer Verbrauchernähe bei offen gelagerten Lebensmitteln (Selbstbedienungsregal), der von Mäusekot ausgehenden Gesundheitsgefahren (vgl. Ratgeber des Robert-Koch-Instituts zur Übertragung des Hanta-Virus https://www.rki.de>EpidBull>Merkblaetter>Ratgeber_Hantaviren, zuletzt recherchiert am 12.11.2019) und der hohen Anzahl betroffener Verbraucher hat auch der Senat keine Zweifel, dass nach den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, B.v. 21.3.2018, a.a.O. - juris Rn. 54) zur Konkretisierung genannten Kriterien die Verstöße von einer Schwere sind, die die für die Antragstellerin möglicherweise gravierenden Folgen rechtfertigen.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 9 S 584/19

    (Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Veröffentlichung von

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2019 - 20 CE 19.1995
    Auf die mit der Beschwerdebegründung aufgeworfene und in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierte Frage, ob § 11 Abs. 2 Nr. 1 LFGB mit Unionsrecht wegen der Geltung des Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (Basis-VO) vereinbar ist, kommt es für das vorliegende Verwaltungsstreitverfahren nicht an (Übersicht zum Streitstand: VGH Baden-Württemberg, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris Rn. 25 f.).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die genannten Bußgeldvorschriften hat der Beschwerdeführer nicht geltend gemacht (vgl. hierzu VGH BW, B.v. 21.5.2019 a.a.O. Rn. 35 ff.).

  • EuGH, 11.04.2013 - C-636/11

    Nach dem Unionsrecht dürfen nationale Behörden bei einer Information der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2019 - 20 CE 19.1995
    Nachdem schließlich der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. April 2013, Az.: C-636/11, entschieden habe, dass Art. 10 der VO (EG) Nr. 178/2002 dahin auszulegen sei, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegenstehe, nach der eine Information der Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels und des Unternehmens, unter dessen Name oder Firma das Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht worden sei, zulässig sei, wenn ein Lebensmittel zwar nicht gesundheitsschädlich, aber für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sei, sei diese für § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 LFGB getroffene Aussage auf § 40 Abs. 1a LFGB übertragbar.

    Insofern lässt sich die Entscheidung des EuGH zu § 40 Abs. 1 LFGB (EuGH, U.v. 11.4.2013 - C-636/11 - juris), wonach es dem nationalen Gesetzgeber durch Art. 10 der Basis-VO nicht verwehrt sei, eine nationale Regelung zu erlassen, die auch Verstöße unterhalb der Schwelle des Bestehens einer Gesundheitsgefahr für den Verbraucher einer Veröffentlichungspflicht unterwirft, auch auf die Fälle des § 40 Abs. 1a LFGB übertragen.

  • VGH Hessen, 08.02.2019 - 8 B 2575/18

    Mäuse im Lebensmittelmarkt

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2019 - 20 CE 19.1995
    Die Anforderungen an den Produktbezug des Veröffentlichungstextes sind vom Einzelfall abhängig und können je nach Betriebsart hinsichtlich der an ihn zu stellenden Bestimmtheitsanforderungen voneinander abweichen (vgl. zur Veröffentlichung allg. Hygienemängel in einer Gaststätte und in einem Lebensmittelmarkt HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 9 S 2637/19

    Anschlussbeschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Prüfung von

    Ihre Anwendbarkeit begegnet jedenfalls insoweit keinen rechtlichen Bedenken, als sich die behördliche Information auf einen Verstoß gegen die - für den Verzehr ungeeignete Lebensmittel betreffende - Bestimmung des Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 bezieht (weitergehend VG Stuttgart, Beschluss vom 23.09.2019, a.a.O., unter Bezugnahme auf VG Oldenburg, Beschluss vom 18.01.2019, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 -, juris; vgl. auch Boch, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, 8. Online-Ausgabe 2019, § 40 Rn. 26; Wollenschläger, EuZW 2013, 419, 420 f.).

    So kann ein nicht nur unerhebliches Ausmaß dann anzunehmen sein, wenn es sich um einen Verstoß mit besonders nachteiligen Folgen für den einzelnen Verbraucher handelt oder eine Vielzahl von Verbrauchern betroffen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.03.2018, a.a.O.; Boch, in: LFGB, 8. Aufl. 2019, § 40 Rn. 52; Senatsbeschluss vom 28.11.2019, a.a.O.).

    Eine solche kann aller Voraussicht nach auch weder aus anderen Vorschriften noch aus teleologischen Aspekten abgeleitet werden (vgl. bereits den Senatsbeschluss vom 28.11.2019, a.a.O., juris Rn. 23).

    Denn zur Bestimmung des "hinreichenden zeitlichen Zusammenhangs" können die Vorgaben zu den Kontrollintervallen nach der AVV Rahmen-Überwachung vom 03.06.2008 (GMBl. S. 426) in der Fassung vom 15.02.2017 zugrunde gelegt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 28.11.2019, a.a.O., juris Rn. 23).

    Diese Normzwecke können nur dann vollständig zur Geltung kommen, wenn sämtliche Verstöße aus der Sphäre des Lebensmittelunternehmens in die Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift einbezogen werden und sich das Unternehmen nicht durch eine Verlagerung seiner Verantwortlichkeit "freizeichnen" kann (vgl. den Senatsbeschluss vom 28.11.2019, a.a.O., wo es um die Verlagerung auf sonstige Mitarbeiter ohne Leitungsfunktion ging; zum Problem der Zurechnung vgl. auch Möstl, ZLR 2019, 343, 353).

    Andernfalls müssten Veröffentlichungen auch nach rechtskräftigem erfolglosem Abschluss eines Eilverfahrens regelmäßig unterbleiben, was § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB weitgehend seines Anwendungsbereichs berauben würde und mit Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung nicht in Einklang stünde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28.11.2019, a.a.O., - und vom 21.05.2019, a.a.O.).

  • VG Köln, 01.04.2022 - 1 L 466/22

    Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik darf vor Virenschutzsoftware

    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Dezember 2002 - 1 BvR 1919/95 -, juris Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 7 C 2.87 -, juris Rn. 82; BayVGH, Beschluss vom 28. November 2019 - 20 CE 19.1995 -, juris Rn. 44 und Beschluss vom 14. Februar 2003 - 5 CE 02.3212 -, juris Rn. 34; VG Köln, Beschluss vom 22. März 2021 - 1 L 307/21 - n.v.
  • VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 14 E 20.01682

    Veröffentlichung des Verstoßes "Mängel bei der Schädlingsbekämpfung"

    § 40 Abs. 1a LFGB lasse sich entnehmen, dass der Gesetzgeber dann Verstöße als erheblich ansehe, wenn sie die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirkten (BayVGH, B. v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995).

    Die Anforderungen an den Produktbezug des Veröffentlichungstextes sind vom Einzelfall abhängig und können je nach Betriebsart hinsichtlich der an ihn zu stellenden Bestimmtheitsanforderungen voneinander abweichen (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 47).

    Die Anhörung muss nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs insbesondere auch den geplanten Text der Veröffentlichung enthalten (BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Leitsatz 1 und Rn. 44 unter Verweis auch auf die Vollzugshinweise zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 24. April 2019 (Az.42-G8900-2018/10-88), BayMBl.

    Im Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 17. September 2020 wurde der Veröffentlichungstext jedoch weitgehend konkretisiert, womit der zunächst bestehende Mangel als geheilt anzusehen ist (BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 44).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 56) unterliegt die Tatbestandsvoraussetzung der erwarteten Bußgeldhöhe von über 350 EUR der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit, einer behördlichen Einschätzung zur voraussichtlichen Bußgeldhöhe kommt aber eine gewisse Indizwirkung zu.

  • VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 14 E 21.00581

    Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße

    Im Rahmen der Anhörung müsse dem Betroffenen der Wortlaut des geplanten Veröffentlichungstextes zur Kenntnis gebracht werden (unter Verweis auf die Vollzugshinweise zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 24. April 2019 und den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. November 2019 - 20 CE 19.1995).

    § 40 Abs. 1a LFGB lasse sich entnehmen, dass der Gesetzgeber dann Verstöße als erheblich ansehe, wenn sie die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirkten (BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 m.w.N.).

    Die Anforderungen an den Produktbezug des Veröffentlichungstextes sind vom Einzelfall abhängig und können je nach Betriebsart hinsichtlich der an ihn zu stellenden Bestimmtheitsanforderungen voneinander abweichen (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 47).

    Die Anhörung muss nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs insbesondere auch den geplanten Text der Veröffentlichung enthalten (BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Leitsatz 1 und Rn. 44 unter Verweis auch auf die Vollzugshinweise zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 24. April 2019 (Az.42-G8900-2018/10-88), BayMBl.

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 56) unterliegt die Tatbestandsvoraussetzung der erwarteten Bußgeldhöhe von über 350 EUR der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit, einer behördlichen Einschätzung zur voraussichtlichen Bußgeldhöhe kommt aber eine gewisse Indizwirkung zu.

  • VGH Bayern, 15.04.2020 - 5 CS 19.2087

    Übermittlung der Ergebnisse einer lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfung an

    Zwar dürfte in Ermangelung einer entsprechenden Übergangsregelung der zeitliche Anwendungsbereich der neuen EU-Kontrollverordnung eröffnet sein, weil es insoweit auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Veröffentlichung der amtlichen Kontrollergebnisse ankommt (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 59).

    Die einschränkenden unionsrechtlichen Vorgaben kommen daher beim antragsgebundenen Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz nicht zum Tragen (so auch zur amtlichen Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFBG VG Würzburg, a.a.O., Rn. 48; a.A. in einem obiter dictum BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 59).

  • VG Ansbach, 13.03.2020 - AN 14 E 19.02400

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen

    Im Anhörungsschreiben vom 31. Oktober 2019 wurde der zur Veröffentlichung vorgesehene Text unter Bezug auf die zugrunde liegenden Mängel aus dem Bescheid vom 29. Oktober 2019 mitgeteilt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (vgl. zu den Anforderungen an die Anhörung BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995, juris Rn. 44).

    Dabei lässt sich § 40 Abs. 1a Satz 2 LFGB entnehmen, dass der Gesetzgeber Verstöße dann als erheblich ansieht, wenn sie die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken (BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 -, juris Rn. 55).

    Die Höhe der Bußgelderwartung liegt im Ermessen der Behörde, ist aber voll gerichtlich überprüfbar (BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 -, juris Rn. 56; VGH BW, B.v. 21.3.2019 - 9 S 584/19 -, juris Rn. 30).

    Die Anforderungen an den Produktbezug des Veröffentlichungstextes sind vom Einzelfall abhängig und können je nach Betriebsart hinsichtlich der an ihn zu stellenden Bestimmtheitsanforderungen voneinander abweichen (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 -, juris Rn. 47).

  • VG München, 06.10.2022 - M 26a E 22.4128

    Lebensmittelhygiene, Behördliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen

    § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a) LFGB und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) LFGB verstoßen nicht gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot (BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 54; VG Frankfurt am Main B.v. 04.05.2020 - 5 L 2067/20.F - juris Rn. 26; VG Ansbach, B.v. 2.8.2021- AN 14 E 20.1682 - beck-online Rn. 75 ff.).

    Diese Tatbestandsvoraussetzung unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit (BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 56).

    Hierzu muss ihm zumindest der vollständige Wortlaut der geplanten Veröffentlichung bekannt gegeben werden (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 44; VG Regensburg, B.v. 21.12.2012 - RN 5 E 12.1895 - juris Rn. 96; Holle in Streinz/Meisterernst BasisVO / LFGB, 1. Aufl. 2021, § 40 Rn. 164).

  • VG München, 06.12.2021 - M 26a E 21.5986

    Lebensmittelhygiene, Behördliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen

    § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a) LFGB und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) LFGB verstoßen nicht gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot (BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 54; VG Frankfurt am Main B.v. 04.05.2020 - 5 L 2067/20.F - juris Rn. 26; VG Ansbach, B.v. 2.8.2021- AN 14 E 20.1682 - beck-online Rn. 75 ff.).

    Diese Tatbestandsvoraussetzung unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit (BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 56).

    Hierzu muss ihm zumindest der vollständige Wortlaut der geplanten Veröffentlichung bekannt gegeben werden (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 44; VG Regensburg, B.v. 21.12.2012 - RN 5 E 12.1895 - juris Rn. 96; Holle in Streinz/Meisterernst BasisVO / LFGB, 1. Aufl. 2021, § 40 Rn. 164).

  • VGH Bayern, 13.05.2020 - 5 CS 19.2150

    Beschwerde, Bescheid, Herausgabe, Amtsermittlungspflicht, Meinungsfreiheit,

    Zwar dürfte in Ermangelung einer entsprechenden Übergangsregelung der zeitliche Anwendungsbereich der neuen EU-Kontrollverordnung eröffnet sein, weil es insoweit auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Veröffentlichung der amtlichen Kontrollergebnisse ankommt (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 59).

    Die einschränkenden unionsrechtlichen Vorgaben kommen daher beim antragsgebundenen Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz nicht zum Tragen (so auch zur amtlichen Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFBG VG Würzburg, a.a.O., Rn. 48; a.A. in einem obiter dictum BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 59).

  • VG Würzburg, 31.08.2021 - W 8 E 21.1045

    Eilantrag, Hygienemängel in Metzgerei, behördliche Veröffentlichung von

    Hierzu muss ihm zumindest der vollständige Wortlaut der geplanten Veröffentlichung bekannt gegeben werden (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 44; VG Regensburg, B.v. 21.12.2012 - RN 5 E 12.1895 - juris Rn. 96; Holle in Streinz/Meisterernst BasisVO / LFGB, 1. Aufl. 2021, § 40 Rn. 164).

    (2) Entgegen der Rechtsauffassung des Antragstellers verstößt weder § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a) LFGB noch § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) LFGB gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot (ebenso BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 54; VG Frankfurt am Main B.v. 04.05.2020 - 5 L 2067/20.F - juris Rn. 26; VG Ansbach, B.v. 2.8.2021- AN 14 E 20.1682 - BeckRS 2021, 22498 Rn. 75 ff.).

    Diese Tatbestandsvoraussetzung unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit (BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 56).

  • VG Düsseldorf, 22.09.2022 - 16 L 1685/22
  • VG Würzburg, 28.01.2020 - W 8 E 19.1669

    Veröffentlichung einer lebensmittelrechtlichen Beanstandung - Pepsin

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2022 - 9 B 1077/22

    Lebensmittelpranger; Schädlingsbefall; Supermarkt; Mäusekot; Bußgelderwartung;

  • VG Bayreuth, 29.09.2021 - B 7 E 21.1038

    Information der Öffentlichkeit über Hygieneverstöße

  • VG Bayreuth, 29.07.2021 - B 7 E 21.810

    Anspruch auf Korrektur einer Pressemitteilung und Entfernung einer Verlinkung bei

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2022 - 14 ME 54/22

    Anhörung; Erforderlichkeit; Hersteller; Information der Öffentlichkeit;

  • VG Würzburg, 29.10.2021 - W 8 E 21.1346

    Eilantrag, Vitamin C für Ungeimpfte, Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen

  • VGH Bayern, 15.11.2021 - 20 CE 21.2568

    Information der Öffentlichkeit über Hygienemängel

  • VG München, 06.04.2023 - M 26b E 23.186

    Lebensmittelüberwachung, Behördliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen

  • VG München, 30.10.2023 - M 26a E 23.5106

    Zulässigkeit einer Veröffentlichung von Hygienemängeln bei einem

  • VG München, 22.11.2022 - M 26b E 22.4545

    Lebensmittelüberwachung, Behördliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen

  • VGH Bayern, 04.08.2020 - 20 CE 20.719

    Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Beifügung einer Stellungnahme zu

  • VG Würzburg, 16.03.2023 - W 8 E 23.186

    Maqui-Beeren-Extrakt als Bestandteil eines Nahrungsergänzungsmittels

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2022 - 9 B 1097/22

    Rechtsschutz gegen Veröffentlichung von Ergebnissen einer Hygienekontrolle in

  • VG Würzburg, 16.11.2021 - W 8 E 21.1399

    Veröffentlichung einer lebensmittelrechtlichen Beanstandung für "CBD Hanföl für

  • VG Ansbach, 31.08.2022 - AN 14 E 22.00130

    Veröffentlichung von Informationen über Verstöße gegen lebensmittelrechtliche

  • VG Würzburg, 06.04.2023 - W 8 E 23.353

    Eilantrag, Birnen, staatliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen

  • VG Regensburg, 08.11.2021 - RN 5 E 21.1886

    Beabsichtigte Veröffentlichung von Hygienemängeln in einer Betriebsstätte eines

  • VG Düsseldorf, 19.09.2022 - 16 L 1940/22
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